Für viele Hundebesitzer ist der Urlaub ohne ihren vierbeinigen Freund unvorstellbar. Besonders bei Listenhunden, die in vielen Ländern speziellen Regelungen unterliegen, ist es jedoch entscheidend, die richtigen Informationen zu sammeln, um eine reibungslose Reise zu gewährleisten.
Reisevorbereitungen für Hunde sind vielseitig, aber bei Listenhunden sind die Anforderungen oft komplexer und variieren stark zwischen den europäischen Ländern. In diesem Artikel erfahrt Ihr alles Wesentliche, was Ihr über die Einreisebedingungen für Listenhunde in verschiedenen EU-Staaten wissen müsst. Vom EU-Heimtierausweis über spezielle Auflagen bis hin zu landesspezifischen Vorschriften – wir beleuchten die wichtigsten Aspekte, damit Euer gemeinsamer Urlaub ebenso entspannt wie sicher verläuft. Egal, ob Ihr einen Roadtrip durch Europa plant oder einen entspannten Aufenthalt an einem Urlaubsort im nächsten Nachbarland wünscht, mit den richtigen Informationen seid Ihr bestens gerüstet, um das Reisen mit Eurem Listenhund stressfrei zu gestalten.
Auch bei der Durchreise durch einige Länder gibt es einiges zu beachten, denn selbst ein kurzer Aufenthalt mit Listenhund in einem Durchreiseland zieht empfindliche Konsequenzen nach sich. Bei der Einreise zur Durchreise in solche besteht das Risiko, dass Hunde an der Grenze zurückgewiesen oder sogar beschlagnahmt werden. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des geliebten Vierbeiners (Dänemark: in den meisten Fällen wird der Hund eingeschläfert!) führen. Um potenzielle Probleme beim Transit zu vermeiden, sollten Hundehalter mögliche Fährverbindungen im Voraus prüfen. Eine Fährverbindung von Italien nach Spanien würde z.B. eine Durchreise durch Frankreich hinfällig machen: Fähre Genua Barcelona: Preise, Tickets und Fahrpläne | GNV Auch hier ist es wichtig, die spezifischen Regelungen für Listenhunde zu kennen, da diese je nach Betreiber und Route variieren können.
Auch wenn das jeweilige EU-Land keine allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht ausweist, ist es möglich, dass Städte oder Gemeinden dies dennoch auferlegen. Daher solltet Ihr stets Leine und vor allem Maulkorb mit Euch führen.
Einreisebedingungen können sich ändern. Wir sind um Aktualität bemüht, informiert Euch dennoch bitte vorab ei den zuständigen Behörden, ob es eine Änderung für die Einreise mit (Listen)hund für Euer Urlaubsland gibt.
Allgemeine Einreisebedingungen in die EU
Bevor die einzelnen Länder betrachtet werden, sind einige allgemeine Einreisebedingungen zu beachten, die für die Einreise von Hunden in der gesamten EU gelten:
- EU-Heimtierausweis: Jeder Hund benötigt einen EU-Heimtierausweis, der Informationen über den Hund, einschließlich der Mikrochipnummer und Impfstatus, enthält.
- Mikrochip: Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nach den EU-Vorgaben implantiert wurde.
- Tollwutimpfung: Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Sie darf nicht abgelaufen sein.
- Anzahl: In der Regel dürfen maximal 5 Hunde mitgeführt werden.
- Welpen: dürfen mit 15 Wochen in die EU-Länder einreisen, da sie erst ab der 12. Wochen gegen Tollwut geimpft werden können und es bis zum Erlangen des Impfschutzes 21 Tage dauert.
- Gesundheitszeugnis: In einigen Fällen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich.
Einreisebedingungen für Listenhunde in den diversen EU-Ländern
Belgien
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Es herrscht eine allgemeine Leinenpflicht. Örtliche Behörden können das Tragen eines Maulkorbs anordnen.
- Link: Reisen mit Tieren | FÖD Volksgesundheit
Bulgarien
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Es gibt keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch ist das Führen an der Leine in Städten oft vorgeschrieben. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann auch ein Maulkorb verlangt werden.
- Link: Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswärtiges Amt
Dänemark
- Verbotene Rassen: Dreizehn Hunderassen ist die Einreise nach Dänemark untersagt, darunter der American Staffordshire Terrier, American Bulldog und der Pitbull. Auch Mischlinge mit Bestandteilen besagter Rassen sind untersagt. Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, die nur auf der Durchreise Verbotene Hunderassen dürfen bei der Durchreise das Fahrzeug nur kurz zum Erledigen der Geschäfte verlassen.
- Link: Die dänische Hundegesetzgebung
Estland
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht gibt es in Estland nicht.
- Link: Traveling with a pet | Põllumajandus- ja Toiduamet
Finnland
Frankreich
Griechenland
Italien
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: In der Öffentlichkeit Vorschrift.
- Haftpflichtversicherung: Halter muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund/die Hunde nachweisen können.
- Link: Reisen mit Heimtieren nach Italien – Auswärtiges Amt
Kroatien
- Verbotene Rassen: Pitbull Terrier und Rassen vom Typ Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniatur Bullterrier), die bei keinem offiziellen Zuchtverband registriert sind und daher keinen Stammbaum besitzen, dürfen nicht nach Kroatien ein- oder durchreisen. Dasselbe gilt für Mischlinge des Typs Bullterrier. Hunde vom Typ Pitbull mit FCI-Papierendürfen einreisen.
- Links: Uprava Veterinarstva
- Einreisebestimmungen mit Hund in Kroatien – Aktuell [2025]
Lettland
Litauen
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Für bestimmte Hunderassen in der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zur Leinenführung und zum Tragen eines Maulkorbs.
- Link: Einreise nach Litauen: Wichtige Einreisebestimmungen
Luxemburg
Malta
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“. Der Hund muss zuvor online angemeldet werden.
- Neben den geltenden EU-Bestimmungen muss der Hund zwischen 24 und 120 Stunden vor Einreise nach Malta eine gegen Fuchsbandwürmer zugelassene Wurmkur in Anwesenheit des Tierarztes verabreicht und im Heimtierausweis dokumentiert werden.
- Maulkorb- und Leinenpflicht: In der Öffentlichkeit Vorschrift.
- Links: Malta Pet Arrivals – Pet Arrival Notification
- Pet-Travel-instructions.pdf
Einreise nach Malta: Wichtige Einreisebestimmungen
Niederlande
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Maulkorb- und Leinenpflicht: In der Öffentlichkeit Vorschrift.
- Link: Urlaub mit Hund in Holland | FRESSNAPF
Österreich
Polen
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinenpflicht: In öffentlichen Bereichen müssen Hunde angeleint werden.
- Link: pdf
Portugal
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Einige Hunderassen müssen in öffentlichen Bereichen einen Maulkorb bzw. eine Leine tragen.
- Links: pdf
- Portugal: Was braucht man für die Einreise?
Rumänien
- Einreise: In Rumänien ist es nicht gestattet mit Hunden der Rassen Pitbull Terrier, Boerboel, Bandogs oder Kreuzungen aus den genannten Rassen einzureisen.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: In Rumänien herrscht eine generelle Leinenpflicht für Hunde aller Rassen.
- Hunde der Rassen Deutscher Schäferhund, Dobermann, Malinois, Dogo Canario, Komondor, Kuvasz und Riesenschnauzer müssen zusätzlich mit einem Maulkorb gesichert werden.
- Links: Einreise nach Rumänien: Reisedokumente und Regeln
- Einreise Rumänien mit Hund – Hundetravel – Urlaub mit Hund
Schweden
Slowenien
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: In Slowenien herrscht Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Link: pdf
Spanien
- Regionale Vorschriften: Es gibt zwar kein allgemeines Einreiseverbot für Listenhunde, jedoch gelten folgende Rassen als gefährlich: Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú. Welchen Beschränkungen diese Rassen unterliegen ist abhängig von der Region. Informiert Euch also vorab bei den zuständigen Behörden, welche Einreisebedingungen bzw. Auflagen gelten. Hunde mit FCI-Papieren dürfen in der Regel einreisen. Bei einer Durchreise durch Spanien gelten die gleichen Regeln wie bei der Einreise
- Maulkorb- und Leinenpflicht: Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt in der Öffentlichkeit Maulkorb- und Leinenpflicht.
- Links: Veterinärbehördliche Bestimmungen für die Mitnahme von Haustieren nach Spanien.pdf
- pdf
Tschechische Republik
Ungarn
- Einreise: Kein Einreiseverbot für Listenhunde. Die Einreise mit Hunden/Listenhunden unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der EU.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: Generelle Leinenpflicht an öffentlichen Orten, Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Link: pdf
Zypern
Einreise: Folgende Rassen dürfen nicht nach Zypern einreisen: